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Als Gesundheitsfachperson sind meine Leistungen und Tätigkeit an die berufliche Schweigepflicht gebunden. Die Schweigepflicht umfasst alle Daten und Informationen, die im Rahmen meiner Tätigkeiten über Patientinnen und Patienten erfahren. Bereits die Tatsache, dass ein Behandlungsverhältnis besteht, untersteht der Schweigepflicht. Die Weitergabe von Informationen ist mithin auch gegenüber anderen Personen, inkl. Gesundheitsfachpersonen untersagt, sofern keine Einwilligung der Patientin oder des Patienten vorliegt.
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